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Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der atlas Befestigungstechnik GmbH

1. Mündliche Nebenabmachungen mit unseren Mitarbeitern haben keine Gültigkeit.

Es gelten allein die Angaben auf der Auftragskopie.

2. Die Lieferung und der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

3. Die Berechnung erfolgt ab 58313 Herdecke. Es gelten die am Liefertag gültigen Konditionen.

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist 58300 Wetter.

5. Verpackung und Porto werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

6. Etwaige Beanstandungen werden innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum berück-sichtigt.

7. Umstände, die Lieferungen der bestellten Ware unmöglich machen, entbinden uns von der Lieferung.

8. Die gelieferten Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.

Im Falle der Be- oder Verarbeitung darf die Weiterveräußerung durch den Besteller nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgen.

Zu anderen Verfügungen, wie zum Beispiel Verpfändungen, Sicherheitsübertragungen und so weiter, ist der Besteller nicht berechtigt. Werden die von uns gelieferten Waren mit anderen Gegenständen verarbeitet, so tritt der Käufer bereits jetzt sein Eigentums- oder Miteigentumsrecht sowie die aus der Verarbeitung resultierenden Forderungen an Dritte an uns ab.

Der Eigentumsvorbehalt wird durch Teilzahlungen dritter Personen, insbesondere durch Wechselgiranten, nicht berührt. Der Käufer haftet trotz unseres Eigentumsvorbehalts für den Verlust und die Verschlechterung der gelieferten Ware.

9. Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10. Zahlungsbedingungen

Innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder 30 Tage netto. Bei Verzug erfolgt ein Zuschlag von 1% Verzugszinsen für jeden angefangen Monat. Für jedes Mahnschreiben wird eine Gebühr von 6,00 EUR erhoben.

11. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die betreffende unwirksame Bestimmungen ist von den Vertragspartnern durch eine wirksame zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck aller unwirksamer Bestimmung entspricht.

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